16 Wx 39/2000•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 16 Wx 39/2000
Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 16 Wx 39/2000
16 Wx 39/2000Obergericht07.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 39/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-07
Aktenzeichen: 16 Wx 39/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0607.16WX39.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01. Februar 2000 - 8 T 253/98 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 04. Dezember 1998 - 3 II 35/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet.
Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.