Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 16 Wx 39/2000

16 Wx 39/2000Obergericht07.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 39/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-07

Aktenzeichen: 16 Wx 39/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0607.16WX39.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01. Februar 2000 - 8 T 253/98 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 04. Dezember 1998 - 3 II 35/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet.

Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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