Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 16 Wx 45/00

16 Wx 45/00Obergericht07.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 45/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-07

Aktenzeichen: 16 Wx 45/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0607.16WX45.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2000 - 29 T 168/99 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.

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