2 W 120/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 2 W 120/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 120/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-07
Aktenzeichen: 2 W 120/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0607.2W120.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 2. Mai 2000 - 23 T 177/00 - wird zugelassen.
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Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 2. Mai 2000 - 23 T 177/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 29.3.2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bielefeld vom 28.3.2000 - 43 K 109/99 - an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
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