Oberlandesgericht Köln, 2000-06-08, 2 Ws 281-282/00

2 Ws 281-282/00Obergericht08.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 281-282/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-08

Aktenzeichen: 2 Ws 281-282/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0608.2WS281.282.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen, die auch über die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.

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