6 W 54/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-09, 6 W 54/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 54/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-09
Aktenzeichen: 6 W 54/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0609.6W54.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen - 43 O 160/99 - vom 23. 2.2000, durch den ihm nach übereinstimmender Erledigungs-erklärung die Kosten des auf den Erlass einer einstweili-gen Verfügung gerichteten Verfahrens auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der An-tragsteller zu tragen.
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