Oberlandesgericht Köln, 2000-06-09, 6 W 54/00

6 W 54/00Obergericht09.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 54/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-09

Aktenzeichen: 6 W 54/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0609.6W54.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen - 43 O 160/99 - vom 23. 2.2000, durch den ihm nach übereinstimmender Erledigungs-erklärung die Kosten des auf den Erlass einer einstweili-gen Verfügung gerichteten Verfahrens auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der An-tragsteller zu tragen.

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