2 W 86/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-14, 2 W 86/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 86/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-14
Aktenzeichen: 2 W 86/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0614.2W86.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 4. April 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Land-gerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird nicht zugelassen. Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Die Wertfestsetzung im Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird geändert. Der Wert des Beschwerdeverfahrens (5 T 5/2000) und der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwer-de (2 W 86/00) werden jeweils auf DM 40.000,-- festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.