Ss 241/00 B - 101 B -•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-16, Ss 241/00 B - 101 B -
Oberlandesgericht Köln, 2000-06-16, Ss 241/00 B - 101 B -
Ss 241/00 B - 101 B -Obergericht16.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 241/00 B - 101 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-16
Aktenzeichen: Ss 241/00 B - 101 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0616.SS241.00B101B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde dahin abgeändert, dass das Fahrverbot entfällt.
Die Kosten der Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht werden der Betroffenen auferlegt, jedoch wird die Gebühr um 1/2 ermäßigt. Die der Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden notwendigen Auslagen werden zu 1/2 der Staatskasse auferlegt; im übrigen hat die Betroffene ihre Auslagen selbst zu tragen.
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