Oberlandesgericht Köln, 2000-06-20, 18 U 36/00

18 U 36/00Obergericht20.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 36/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-20

Aktenzeichen: 18 U 36/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0620.18U36.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.1999 verkündete Urteil des Landge-richts Köln (Aktenzeichen 83 O 43/99) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.800,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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