22 U 215/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-20, 22 U 215/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-06-20, 22 U 215/99
22 U 215/99Obergericht20.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 215/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-20
Aktenzeichen: 22 U 215/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0620.22U215.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.8.1999 - 5 0 265/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklag-te durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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