6 U 18/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-21, 6 U 18/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 18/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-21
Aktenzeichen: 6 U 18/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0621.6U18.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerinnen wird das am 18. November 1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 855/99 - abge-ändert.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 8. September 1999 wird aufgehoben und der Verfügungsantrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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