22 W 19/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-23, 22 W 19/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 19/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-23
Aktenzeichen: 22 W 19/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0623.22W19.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen den seinen Prozesskostenhilfeantrag zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Aachen vom 21.02.2000 in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.04.2000 - 11 O 347/99 - wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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