Oberlandesgericht Köln, 2000-06-23, 22 W 19/00

22 W 19/00Obergericht23.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 19/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-23

Aktenzeichen: 22 W 19/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0623.22W19.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen den seinen Prozesskostenhilfeantrag zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Aachen vom 21.02.2000 in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.04.2000 - 11 O 347/99 - wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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