Oberlandesgericht Köln, 2000-06-26, 2 W 124/00

2 W 124/00Obergericht26.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 124/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-26

Aktenzeichen: 2 W 124/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0626.2W124.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die "außerordentliche sofortige Beschwerde" der Beteiligten zu 3) und 4) vom 17. Mai 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivil-(Beschwerde-) Kammer des Landgerichts Münster vom 13. April 2000 - 5 T 328/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 3) und zu 4) zu tragen.

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