22 W 22/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-28, 22 W 22/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 22/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-28
Aktenzeichen: 22 W 22/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0628.22W22.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 18. April 2000 wird der Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. März 2000 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage (Entwurf vom 23. Dezember 1999) ratenfreie Prozeßkostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt F., K., beigeordnet. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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