2 U 108/97•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-28, 2 U 108/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 108/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-28
Aktenzeichen: 2 U 108/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0628.2U108.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Juli 1997 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 594/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird das Recht eingeräumt, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 DM abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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