Oberlandesgericht Köln, 2000-06-28, 5 U 182/97

5 U 182/97Obergericht28.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 182/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-28

Aktenzeichen: 5 U 182/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0628.5U182.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. September 1997 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 233/93 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volks-bank zu erbringen.

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