5 U 182/97•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-28, 5 U 182/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 182/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-28
Aktenzeichen: 5 U 182/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0628.5U182.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. September 1997 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 233/93 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volks-bank zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.