12 U 254/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-06-29, 12 U 254/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-06-29, 12 U 254/99
12 U 254/99Obergericht29.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 254/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-29
Aktenzeichen: 12 U 254/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0629.12U254.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.11.1999 - 17 O 155/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 DM, wenn nicht die Beklagten entsprechende Sicherheit erbringen. Als Mittel der Sicherheitsleistung wird auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.