Oberlandesgericht Köln, 2000-06-29, 12 U 254/99

12 U 254/99Obergericht29.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 254/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-29

Aktenzeichen: 12 U 254/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0629.12U254.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.11.1999 - 17 O 155/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 DM, wenn nicht die Beklagten entsprechende Sicherheit erbringen. Als Mittel der Sicherheitsleistung wird auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.