Oberlandesgericht Köln, 2000-07-04, 9 U 76/99

9 U 76/99Obergericht04.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 76/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-04

Aktenzeichen: 9 U 76/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0704.9U76.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.05.1999 verkündete Urteil der 16.Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 316/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.465,64 DM nebst 4% Zinsen aus 9.226,14 DM seit dem 11.05.1998 sowie aus weiteren 1.239,50 DM seit dem 08.10.1998 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22% und die Beklagte zu 78%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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