Oberlandesgericht Köln, 2000-07-04, 9 Wx 33/00

9 Wx 33/00Obergericht04.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 Wx 33/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-04

Aktenzeichen: 9 Wx 33/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0704.9WX33.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

1.) Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen vom 29.März 2000 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10. März 2000 - 3 T 12/00 - wird als unzulässig verworfen.

2.) Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Betroffene zu tragen.

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