6 U 207/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-05, 6 U 207/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 207/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-05
Aktenzeichen: 6 U 207/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0705.6U207.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 519/99 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 28.100,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Klägerin wird auf ihren Antrag nachgelassen, die Sicherheiten auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 200.000 DM festgesetzt.
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