6 U 66/97•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-05, 6 U 66/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 66/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-05
Aktenzeichen: 6 U 66/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0705.6U66.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 25.02.1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 332/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klä-gerinnen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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