2 W 61/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-07, 2 W 61/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 61/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-07
Aktenzeichen: 2 W 61/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0707.2W61.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 07. März 2000 gegen den Beschluß des Landgerichts Detmold vom 16. Februar 2000 - 3 T 315/99 - wird zugelassen.
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Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 07. März 2000 wird der Beschluß des Landgerichts Detmold vom 16. Februar 2000 - 3 T 315/99 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 18. Oktober 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Detmold vom 29. September 1999 - 10d IK 14/99 - an das Landgericht Detmold zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
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