Oberlandesgericht Köln, 2000-07-07, 2 W 61/00

2 W 61/00Obergericht07.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 61/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-07

Aktenzeichen: 2 W 61/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0707.2W61.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  1. Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 07. März 2000 gegen den Beschluß des Landgerichts Detmold vom 16. Februar 2000 - 3 T 315/99 - wird zugelassen.

  2. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 07. März 2000 wird der Beschluß des Landgerichts Detmold vom 16. Februar 2000 - 3 T 315/99 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 18. Oktober 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Detmold vom 29. September 1999 - 10d IK 14/99 - an das Landgericht Detmold zurückverwiesen.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.