Oberlandesgericht Köln, 2000-07-12, 5 U 9/00

5 U 9/00Obergericht12.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 9/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-12

Aktenzeichen: 5 U 9/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0712.5U9.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.11.1999 - 25 O 219/98 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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