Oberlandesgericht Köln, 2000-07-18, 9 U 36/98

9 U 36/98Obergericht18.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 36/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-18

Aktenzeichen: 9 U 36/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0718.9U36.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.04.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 0 37/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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