Oberlandesgericht Köln, 2000-07-20, 7 U 59/00

7 U 59/00Obergericht20.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 59/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-20

Aktenzeichen: 7 U 59/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0720.7U59.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.11.1999 - 5 O 235/99 -abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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