9 Sch 6/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-20, 9 Sch 6/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 6/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-20
Aktenzeichen: 9 Sch 6/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0720.9SCH6.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, den Zwischenbescheid des Schiedsgerichts (bestehend aus den Herren W. E. S., Dr. R. W. und H.-D. S.) vom 21.12.1999 aufzuheben und das Schiedsgericht für den Rechtsstreit zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin für unzuständig zu erklären, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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