9 U 180/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-25, 9 U 180/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 180/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-25
Aktenzeichen: 9 U 180/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0725.9U180.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. November 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 192/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung von 6.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden
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