Oberlandesgericht Köln, 2000-08-02, 17 W 170/00

17 W 170/00Obergericht02.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 170/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-02

Aktenzeichen: 17 W 170/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0802.17W170.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluß wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neugefaßt:

Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Oktober 1998 - 6 U 214/97 - sowie des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 15. September 1999 - I ZR 299/98 - sind von den Beklagten an Kosten 81.968,10 DM nebst 4 % Zinsen aus 52.872,40 DM seit dem 6.11.1998, 4 % Zinsen aus weiteren 16.605,70 DM seit dem 8.4.1999 und 4 % Zinsen aus weiteren 12.490,00 DM seit dem 23.9.1999 an die Klägerin zu erstatten. Der weitergehende Festsetzungsantrag der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu jeweils 47,5 % und die Klägerin zu 5 %.

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