Oberlandesgericht Köln, 2000-08-09, 8 W 13/00

8 W 13/00Obergericht09.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 W 13/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-09

Aktenzeichen: 8 W 13/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0809.8W13.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 03.05.2000 gegen des Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.04.2000 - 16 O 91/00 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschewrdeverfahrens trägt der Antragsteller; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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