Oberlandesgericht Köln, 2000-08-14, 16 U 28/00

16 U 28/00Obergericht14.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 28/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-14

Aktenzeichen: 16 U 28/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0814.16U28.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten werden das Urteil vom 18.4.2000 sowie der Beschluss vom 5.4.2000 des Landgerichts Köln - 3 0 200/00 - aufgehoben. Es wird festgestellt, dass sich die Hauptsache erledigt hat. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

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