16 U 28/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-14, 16 U 28/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 28/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-14
Aktenzeichen: 16 U 28/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0814.16U28.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten werden das Urteil vom 18.4.2000 sowie der Beschluss vom 5.4.2000 des Landgerichts Köln - 3 0 200/00 - aufgehoben. Es wird festgestellt, dass sich die Hauptsache erledigt hat. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
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