Oberlandesgericht Köln, 2000-08-15, 2 Ws 419/00

2 Ws 419/00Obergericht15.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 419/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-15

Aktenzeichen: 2 Ws 419/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0815.2WS419.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Aachen (41 Gs 4320/99a) vom 28. Dezember 1999 und der diesen Haftbefehl abändernde und zugleich außer Vollzug setzende Beschluss des Amtsgerichts Aachen (32 Ls 85/00) vom 14. Juli 2000 werden aufgehoben.

Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die hierin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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