2 Ws 419/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-15, 2 Ws 419/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-08-15, 2 Ws 419/00
2 Ws 419/00Obergericht15.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 419/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-15
Aktenzeichen: 2 Ws 419/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0815.2WS419.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Aachen (41 Gs 4320/99a) vom 28. Dezember 1999 und der diesen Haftbefehl abändernde und zugleich außer Vollzug setzende Beschluss des Amtsgerichts Aachen (32 Ls 85/00) vom 14. Juli 2000 werden aufgehoben.
Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die hierin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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