2 W 109/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-18, 2 W 109/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 109/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-18
Aktenzeichen: 2 W 109/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0818.2W109.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 13. Mai 2000 gegen den Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. April 2000 - 25 T 418/00 - wird zugelassen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 13. Mai 2000 wird der Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. April 2000 - 25 T 418/00 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 25. März 2000 ge-gen den Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Düs-seldorf vom 21. März 2000 - 505 IN 106/99 - an das Landge-richt Düsseldorf zurückverwiesen.
Gerichtskosten für die Entscheidung des Landgerichts Düssel-dorf vom 17. April 2000 - 25 T 418/00 - und für das Verfah-ren der weiteren Beschwerde werden nicht erhoben. Die Ent-scheidung über die übrigen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde wird dem Landgericht Düsseldorf übertragen.
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