Oberlandesgericht Köln, 2000-08-22, 2 Ws 405/00

2 Ws 405/00Obergericht22.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 405/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-22

Aktenzeichen: 2 Ws 405/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0822.2WS405.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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