11 U 29/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-23, 11 U 29/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 29/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-23
Aktenzeichen: 11 U 29/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0823.11U29.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 329/99 - wird zurückgewiesen:
Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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