19 U 2/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-25, 19 U 2/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 2/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-25
Aktenzeichen: 19 U 2/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0825.19U2.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.11.1999 - 10 0 457/99 - ist wirkungslos.
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