11 W 23/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 11 W 23/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 23/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-28
Aktenzeichen: 11 W 23/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.11W23.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18.02.2000 - 9 O 585/99 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird unter Abänderung der Wertfestsetzung in dem angefochtenen Beschluss auf 600,00 DM festgesetzt.
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