11 W 61/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 11 W 61/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 61/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-28
Aktenzeichen: 11 W 61/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.11W61.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.07.2000 - 1 OH 2/00 - dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert für das Verfahren auf 5.000,00 DM festgesetzt wird. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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