Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 11 W 61/00

11 W 61/00Obergericht28.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 61/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-28

Aktenzeichen: 11 W 61/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.11W61.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.07.2000 - 1 OH 2/00 - dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert für das Verfahren auf 5.000,00 DM festgesetzt wird. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

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