2 Wx 45/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 2 Wx 45/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 45/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-28
Aktenzeichen: 2 Wx 45/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.2WX45.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 31. Juli 2000 wird der angefochtene Beschluß des Landgerichts Bonn vom 24. März 2000 - 4 T 105/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
"Die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin vom 3. Februar 2000 wird aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zu-rückgegeben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aus den Grün-den der Zwischenverfügung vom 3. Februar 2000 abzulehnen."
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