Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 5 U 254/99

5 U 254/99Obergericht28.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 254/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-28

Aktenzeichen: 5 U 254/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.5U254.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. November 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 462/96 - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 8.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.07.1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der im selbständigen Beweisverfahren - 25 OH 1/92 LG Köln - angefallenen Kosten tragen die Klägerin 75 % und der Beklagte 25 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 85 % und der Beklagte 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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