9 U 186/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-29, 9 U 186/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 186/98 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-29
Aktenzeichen: 9 U 186/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0829.9U186.98.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.1998 - 24 O 405/97 - abgeändert:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an die 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
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