10 UF 143/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 10 UF 143/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 10 UF 143/99
10 UF 143/99Obergericht30.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 143/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-30
Aktenzeichen: 10 UF 143/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.10UF143.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landesversicherungsanstalt W. wird die im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 31.05.1999 unter Ziffern 2. und 3. getroffene Regelung zum Versorgungsausgleich - 23 F 45/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Vom Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt R. - Vers.-Nr. ... - werden Rentenanwartschaften von monatlich 119,13 DM, bezogen auf den 31. Januar 1998, auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Landesversicherungsanstalt W. - Vers.-Nr. ... - übertragen.
Der Monatsbetrag ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.