Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 10 UF 143/99

10 UF 143/99Obergericht30.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 UF 143/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-30

Aktenzeichen: 10 UF 143/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.10UF143.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landesversicherungsanstalt W. wird die im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 31.05.1999 unter Ziffern 2. und 3. getroffene Regelung zum Versorgungsausgleich - 23 F 45/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Vom Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt R. - Vers.-Nr. ... - werden Rentenanwartschaften von monatlich 119,13 DM, bezogen auf den 31. Januar 1998, auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Landesversicherungsanstalt W. - Vers.-Nr. ... - übertragen.

Der Monatsbetrag ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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