Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 11 U 25/99

11 U 25/99Obergericht30.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 25/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-30

Aktenzeichen: 11 U 25/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.11U25.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.1998 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 479/97 - wird zurückgewiesen:

Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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