11 U 25/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 11 U 25/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 25/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-30
Aktenzeichen: 11 U 25/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.11U25.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.1998 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 479/97 - wird zurückgewiesen:
Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.