Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 16 Wx 115/00

16 Wx 115/00Obergericht30.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 115/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-08-30

Aktenzeichen: 16 Wx 115/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.16WX115.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20.07.2000 - 8 T 230-232/00 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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