5 U 22/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 5 U 22/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 22/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-30
Aktenzeichen: 5 U 22/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.5U22.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Januar 2000 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 69/99 - ab-geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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