18 U 42/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-31, 18 U 42/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 42/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-31
Aktenzeichen: 18 U 42/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0831.18U42.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 434/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch Vorlage einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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