6 U 37/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-01, 6 U 37/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 37/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-01
Aktenzeichen: 6 U 37/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0901.6U37.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 16.1.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 63/97 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 12.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Beklagten wird auf ihren Antrag nachgelassen, die Sicherheit auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer des Klägers wird auf 100.207,00 DM festgesetzt.
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