Oberlandesgericht Köln, 2000-09-08, 2 W 127/00

2 W 127/00Obergericht08.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 127/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-09-08

Aktenzeichen: 2 W 127/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0908.2W127.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Mai 2000 gegen den Beschluß des Landgerichts Düsseldorf vom 28. April 2000 wird zugelassen.

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Mai 2000 wird der Beschluß der 25. Zivilkammer des Düsseldorf vom 28. Ap-ril 2000 - 25 T 298/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 23. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 3. März 2000 - 504 IK 57/99 - an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.

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