Oberlandesgericht Köln, 2000-09-08, 2 W 166/00

2 W 166/00Obergericht08.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 166/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-09-08

Aktenzeichen: 2 W 166/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0908.2W166.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die "weitere außerordentliche" Beschwerde der Schuldnerin vom 7. August 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 19. Juni 2000 - 9 T 595/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.

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