22 U 94/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-12, 22 U 94/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 94/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-12
Aktenzeichen: 22 U 94/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0912.22U94.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 12/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Beklag-te vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch geleistet werden durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.