Oberlandesgericht Köln, 2000-09-12, 22 U 94/00

22 U 94/00Obergericht12.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 94/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-12

Aktenzeichen: 22 U 94/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0912.22U94.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 12/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Beklag-te vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch geleistet werden durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland.

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