Oberlandesgericht Köln, 2000-09-12, 3 U 16/00

3 U 16/00Obergericht12.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 16/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-12

Aktenzeichen: 3 U 16/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0912.3U16.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Dezember 1999 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 0 289/99 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit - auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse - in gleicher Höhe leistet.

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