12 U 198/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-18, 12 U 198/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-09-18, 12 U 198/99
12 U 198/99Obergericht18.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 198/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-18
Aktenzeichen: 12 U 198/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0918.12U198.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.08.1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln ( AZ.: 2 O 618/98 ) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zurvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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